Wir liefern Ihnen ein umfangreiches
Sortiment an gebrauchten Feuerwehr - Rettungs- und
Sanitätsfahrzeugen aller Art. Einsatzbereit und in gutem
Zustand. Außerdem
führen wir gebrauchte Ausrüstung und Einsatztechnik, z.B. Schläuche,
Armaturen, Atemschutzgeräte, hydraulische Spreiz - und Schneidgeräte, Leitern und
vieles mehr. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, oder senden Sie uns ein Fax oder
eine e-mail.
Impressum /AGB
Telefon
+49
(02841) 43 66 2
- FAX
- +49
(02841) 45 93 1
-
- Postadresse
-
- Dirk Silberkuhl, Galmesweg 10,
47445 Moers
-
- E-Mail
-
- Dirk.Silberkuhl@t-online.de
-
- USt. Nr.: DE 12 11 68 37 9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Firma Dirk Silberkuhl, Galmesweg 10, 47445 Moers, Deutschland
(nachfolgend „Verkäufer“ genannt; siehe auch unter: Impressum)
EINLEITUNG
Der Verkäufer verkauft gebrauchte Fahrzeuge
sowie andere gebrauchte, bewegliche Gegenstände meist technisch/mechanischer
Natur - überwiegend aus dem Bereich Feuerwehr- und Rettungsdienst – an
Unternehmen, Behörden, Hilfsorganisationen und Vereine. Die angebotene Ware
wird verkauft im Zustand wie sie steht und liegt. Kaufinteressenten haben nach
Absprache die Möglichkeit, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen und im
Rahmen der örtlichen Gegebenheiten auszuprobieren. Ein Verkauf an Verbraucher
(sog. „Privatperson“) erfolgt in der Regel nicht. Die AGB liegen in den
Geschäftsräumen zur Einsicht aus und sind auf der Internetseite
veröffentlicht.
1.
Geltungsbereich
1.1
Die Leistungen des Verkäufers werden ausschließlich auf der Grundlage
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten mithin auch für
alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
1.2
Der Verkäufer erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Verkäufers.
1.3
Der Verkäufer behält sich vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden durch den Betreiber auf seiner
Internetseite, in dessen Geschäftsstelle usw. bekannt gegeben und nach Ablauf
von 7 Tagen wirksam.
2.
Vertragsschluss
2.1
Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt durch die Einigung beider
Parteien, im Zweifel durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers,
zustande.
2.2
Der Käufer ist an die Bestellung eines Fahrzeuges/Gegenstandes höchstens
10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen gebunden.
2.3
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen bestätigt oder die Lieferung ausführt.
2.4
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller/Käufer unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung/ das Angebot zum Kauf eines Gebrauchtwagens
nicht annimmt.
3. Übertragung von Rechten und Pflichten
des Käufers
Die Übertragungen von Rechten und Pflichten des
Bestellers/ des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.
4
Zahlung
4.1 Der Kaufpreis
und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. des
Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
Abweichend hiervon kann die Zahlung nach individueller, schriftlicher
Vereinbarung beider Parteien fällig werden.
4.2 Gegen Ansprüche des
Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag
beruht.
4.3 Zahlungsmodalitäten:
der Besteller/Käufer kann per Barzahlung oder Überweisung seiner
Zahlungsverpflichtung nachkommen.
5. Lieferung und
Lieferverzug
5.1 Liefertermine
und Fristen, die vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die
Fristen beginnen mit Vertragsabschluss.
5.2 Der Besteller/Käufer
kann 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Fälligkeit eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in
Verzug. Für den Zugang der Willenserklärung gelten die allgemeinen Regeln des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
5.3 Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Besteller/Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf
der 10-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
5.4 Hat der Käufer
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch
bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.5 Wird dem Verkäufer,
während er sich im Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so
haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
5.6 Der Verkäufer
haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger, d.h. fälliger Lieferung
eingetreten wäre.
5.7 Wird ein verbindlicher
Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer
bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
5.8 Höhere Gewalt oder
beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den
Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Klausel 5 dieses Abschnitts genannten Termine und
Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
5.9 Führen
entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.
6. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
7.2 Dem Erwerber ist es
streng verboten, das bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorliegende
Anwartschaftsrecht/ den Kaufgegenstand in jedweder weise zu veräußern oder in
sonstiger Weise zu belasten oder Verfügungen zu treffen. Sollte der Erwerber
entgegen dieser Klausel 7.2. über das Anwartschaftsrecht/den Kaufgegenstand
verfügen, so vereinbaren die Parteien bereits bei Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Besteller/Käufer, dass die vertraglichen Ansprüche
des Bestellers/Käufers gegen den vermeintlichen Zweiterwerber, in Höhe der zu
erbringenden Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer an diesen
automatisch vertraglich abgetreten werden. Der Verkäufer kann die vertragliche
Abtretung ausschlagen, sofern diese für ihn nachteilig ist.
7.3 Ist der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt
der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
7.4 Auf Verlangen des Käufers
ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn
der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den
laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
7.5 Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer
zu.
7.6 Bei Zahlungsverzug des
Käufers kann der Verkäufer nach einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.
8.
Sachmängelhaftung
8.1
Ansprüche des Besteller/Käufers wegen Sachmängeln verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
8.2
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung,
wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Im
Zweifel wird eine Gewerbliche Tätigkeit bei einer der genannten
Vertragsparteien widerleglich vermutet.
8.3 Bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches unberührt.
8.4 Für die Abwicklung
der Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
a) Ansprüche
auf Mängelbeseitigung hat der Käufer ausschließlich beim Verkäufer geltend
zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen
eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der
Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen
dienstbereiten Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung
eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist
des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung
wegen Lieferverzuges ist in Klausel 5 abschließend geregelt.
9.2 Schadensersatzansprüche
gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen
beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt
drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung
auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen
im Einzelfall für den Verkäufer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten
diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
9.3 Der Höhe nach ist
die Haftung des Verkäufers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften
dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei
Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
9.4 Die Haftung des Verkäufers
für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung
ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer
Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten
ergibt.
10. Schiedsgutachterverfahren
Das Schiedsgutachterverfahren gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t.
10.1 Führt der Kfz-Betrieb das
Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei
Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die
für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe
oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit
Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.
10.2 Durch
die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg zu den ordentlichen
Gerichten nicht ausgeschlossen.
10.3 Durch die Anrufung der
Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
10.4 Das Verfahren vor der
Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den
Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
10.5 Die Anrufung der Schiedsstelle
ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der
Rechtsweg während eines Schiedsgerichtsverfahrens beschritten, stellt die
Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
10.6 Das Schiedsstellenverfahren ist
für den Auftraggeber kostenlos.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden
zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Eine Änderung der Klausel 11
bedarf ebenfalls der Schriftform.
11.3 Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer
Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,
die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und
die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig,
ausschließlich der Sitz des Verkäufers.
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